Mrz 18 2012
Schnapsideen im Namen des Tierschutzes
Dass Prominente Vereine mit Extremmeinungen unterstützen, soll vorkommen. Dass sie die Extremmeinung teilen, heißt aber dennoch nicht, dass die dabei herangezogenen Thesen zutreffend wären. Aber irren ist menschlich und bisweilen kann es sogar lustig werden, wäre es nicht so traurig, dass man dem, und jegliches Sachargument entbehrend, wieder ein Forum geboten hat.
Jetzt hat der Tierschutzverein PETA den Vogel abgeschossen. Was, die töten doch keine Tiere, falsch gedacht. Hier jedoch im übertragenen Sinne: PETA hat den Hersteller des Kultgetränks mit dem Hirschgeweih aufgefordert, ebenselbes in “Waldmeister” umzubenennen.
So ein Quatsch, meinen wohl 95 % der 25.000 hierzu Befragten.
Dennoch hatte PETA mit dieser Aktion wieder Gelegenheit, seine vermeintlich wissenschaftlich belegten Thesen zu verbreiten.
Es ist ja gar nicht so, dass alles falsch ist, was sie da so verbreiten:
Mensch täte ganz sicher gut daran, den Einsatz von Fleisch auf dem Speisezettel zu verringern und auch die Massentierhaltung und der Einsatz von Antibiotika in derselben ist sicher eine unerfreulichere Begebenheit der modernen Lebensmittelerzeugung.
Schwieriger wird es dann schon bei der Beurteilung der von PETA propagierten Ernährungsphiosophien:
Zum Thema Jagd beruft sich PETA auf seiner Website auf ein Urteil des Jahres 1992: “Das Hamburger Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil v. 14.9.1992, Az. OVG Bf III 42/90, sinngemäß formulierte: “Fleisch ist kein notwendiger Bestandteil der menschlichen Ernährung. Vielmehr kann der Bedarf an Eiweiß auch durch pflanzliche Nahrung … gedeckt werden.” (OVG HH in NVwZ 1994, 592)
Was PETA freilich verschweigt, dass es bei dieser Gerichtsentscheidung überhaupt nicht auch nur im weitesten Sinne um Jagd und die Nutzung von Tieren zum Verzehr durch den Menschen oder um Ernährungsphilosophien ging, auch wenn sich hierauf auch andere Tierschützer berufen.
1. Wenn überhaupt etwas im hierzu missbrauchten Kontext stände, was es nicht tut, sagen die Richter, dass Fleisch nicht notwendig wäre, nicht mehr und nicht weniger, zumal es damit ja auch wenig berufenen Munde käme.
2. Vor allem zeigt es aber die Logik und Methodik, nach der hier gearbeitet wird: Eine amtliche Aussage wird als These aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, um sie als fachliche Bestätigung der eigene Phiosophie zu verwenden. “Sogar Richter befürworten eine vegetarische Ernährung und halten Jagd nicht mehr für zeitgemäß.” nicht anders lässt sich dieser Absatz bei PETA lesen: ““Wie steht es mit Menschen, die jagen müssen, um zu überleben?”
Wir haben keine Probleme mit Jägern und Fischern, die tatsächlich keine andere Wahl haben, um zu überleben, und dies für ihr eigenes Auskommen tun. In unserer heutigen Zeit jedoch sind Fleisch, Pelz und Leder für die überwiegende Mehrheit von uns nicht mehr unbedingt überlebenswichtig, oder wie das Hamburger Oberverwaltungsgericht …”
Tatsächlich ging es bei der zitierten Gerichtsentscheidung um etwas vollkommen anderes, nämlich um die Genehmigung eines muslimischen Metzgers zum Schächten, was nach dem deutschen Tierschutzgesetz § 4 a Abs. 1 verboten ist, aber unter dem Erlaubnisvorbehalt des § 4 a Abs. 2 2. ausnahmsweise von der zuständigen Behörde genehmigt werden kann.
So führt das BVerwG in eben dieser Sache aus (Rn. 20): “Verbietet die Religion lediglich den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere, so hindert das Verbot betäubungslosen Schlachtens die Anhänger dieser Religion nicht an einer ihrer Religion entsprechenden Lebensgestaltung. Sie sind weder rechtlich noch tatsächlich gezwungen, entgegen ihrer religiösen Überzeugung Fleisch nicht geschächteter Tiere zu verzehren. Mit dem Schächtungsverbot wird nicht der Verzehr des Fleisches geschächteter Tiere verboten. Sie können sowohl auf Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs und auf Fisch ausweichen als auch auf Fleischimporte zurückgreifen, die aus Ländern ohne Schächtungsverbot stammen. Zwar mag Fleisch heute ein in unserer Gesellschaft allgemein übliches Nahrungsmittel sein. Der Verzicht auf dieses Nahrungsmittel stellt jedoch keine unzumutbare Beschränkung der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten dar. Diese an Art. 2 Abs. 1 GG zu messene Erschwernis in der Gestaltung des Speiseplans ist aus Gründen des Tierschutzes zumutbar.”
Klage, Berufung und Revision der Klägerin gegen die Versagung der Ausnahmegenehmigung zur Schächtung bleiben ohne Erfolg, da das BVerwG die zwingende Vorschrift der Religionsgemeinschaft, die die Ausnahmegenehmigung verlangt, für Muslime verneint.
Das BVerfG sieht das dann anders: Es gibt der gleichgerichteten Verfassungsbeschwerde eines muslimen Metzgers statt, sieht in der Verweigerung der Ausnahmegenehmigung eine Verletzung der Religionsfreiheit und führt dann auch aus: “Diese Auslegung wird der Bedeutung und Reichweite des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht gerecht. Sie führt im Ergebnis dazu, dass § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG für Muslime ohne Rücksicht auf ihre Glaubensüberzeugung leer läuft. Die berufliche Tätigkeit eines Metzgers, der im Hinblick auf die Speisevorschriften seines Glaubens und des Glaubens seiner Kunden schächten will, um deren Versorgung mit dem Fleisch betäubungslos geschlachteter Tiere sicherzustellen, wird damit verhindert. Das belastet die Betroffenen in unangemessener Weise und trägt einseitig nur den Belangen des Tierschutzes Rechnung. In dieser Auslegung wäre § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG verfassungswidrig.” (Rn 53, wobei unter “dieser Auslegung” in diesem Zusammenhang die des BVerwG zu verstehen ist, dass anders als beim jüdischen Glauben, die der ganzen Glaubengemeinschaft bestimmende zwingende Vorschrift beim Islam nicht gegeben sei.
Mitnichten hat sich jemals ein deutscher Richter in dem von PETA hergestellten und öffentlich behaupteten Kontext geäußert, ja im Gegenteil: Jenes Zitat - von PETA aus dem Zusammenhang gerissen - ist alleine in dem Kontext der streitgegenständlichen Versagung der Sondergenehmigung des Schächtens für einen muslimischen Metzger zu betrachten. Die zitierte Aussage vollständig betrachtet, relativiert auch nur das Ansinnen des Metzgers entgegen dem grundsätzlichen Verbot als Muslim eine Sondergenehmigung zu erlangen, weil das OVG Hamburg die Auffassung vertritt, dass der Tierschutz vorgehe, eine Wertung die das BVerfG im Verhältnis zu den Grundrechten, hier der Religionsfreiheit, anders einschätzte.
Wie dieses Beispiel zeigt, sind solche Vorgehensweisen, derer sich hier PETA befleißigt, nur mit vielen Worten und einigen Umständen zu widerlegen. Wieviel einfacher ist es da doch, einen Satz aus einem Gerichtsurteil herauszuzerren und als Bestätigung seiner Ideologien zweckzuentfremden.
Aber selbst bei PETA geht es auch mal leichter:
PETA lehnt die Verwendung tierischer Produkte ab und tritt damit für eine vegane Ernährung ein.
Das oben bereits benannte Zitat aus der Entscheidung des OVG Hamburg taugt allenfalls für eine vegetarische Lebensform, sprich den Verzicht auf den Verzehr von Fleisch. Zu Jagd, der Nutzung von Tieren sagt die Richter schon grds. nichts.
Gegen eine vegetarische Lebensform kann auch nicht wirklich ernährungsphysiologisch etwas eingewendet werden, weil die im Fleisch enthaltenen Nährstoffe durchaus auch in Milchprodukten und anderen pflanzlichen Lebensmitteln enthalten sind.
Das ist bei einer veganen Ernährung, also bei dem Totalverzicht auf alle tierischen Lebensmittel, nicht der Fall.
So räumt denn auch PETA selber ein: “Vitamin B12 dagegen kommt in pflanzlichen Lebensmitteln nicht vor.” Braucht man aber, soll der Körper nicht mangelernährt werden. Das dürfte wohl daran liegen, dass die Natur beim Menschen eben gerade keine vegane Ernährung vorgesehen hat und so der Mensch eben auch seit seiner Entstehung immer Fleisch und Fisch gegessen hat wie er auch ziemlich bald zu einer Domestizierung von Nutztieren übergegangen ist. Der Mensch ist ein Allesfresser wie mehrere andere Lebewesen auch.
Nur als militant kann man es dann ansehen, wenn PETA auf seinen Websites einer besorgten Mutter eines Kindes, das sich vegan ernähren möchte, erklärt: Um eine Mangelernährung der von ihr propagierten Ernährungsform bei einem Kind zu verhindern, möge man sich doch in der Apotheke ein geeignetes Mittel besorgen, um die Fehlernährung zu verhindern. “Daher ist es zu empfehlen, auf mit VitaminB12angereicherte Produkte zurückzugreifen und vorsorglich Vitamin-B12-Ergänzungspräparate einzunehmen. Ich persönlich nehme VEG1, das von der Vegan Society speziell an die Bedürfnisse von Veganern angepasst wurde. In der Apotheke Ihres Vertrauens können Sie sich allerdings auch beraten und gezielt Präparate empfehlen lassen, die ausschließlich Vitamin B12 enthalten.”
Angemessen dürfte es wohl sein, dem Kind eine Ernährung zu empfehlen, die ausgewogen alle notwendige Nährstoffe umfasst. Man kann es nur als verantwortungslos bezeichnen, mit pseudowissenschaftlichen, scheinbar vertretbaren Thesen auch Kinder und Jugendliche zu einer “artfremden” Ernährung zu verleiten, die nur durch Pilleneinmwurf nicht zu Nährstoffmangel führt.
PETA räumt selber ein, dass die Konsequenz ihrer Haltung ohne Kompensation durch Nahrungsergänzungsmittel zur Fehlernährung führt.
Dann stimmt doch an ihrer Philosophie etwas nicht?!?
Und so geht es gerade weiter. Eigentlich schade! Denn es gäbe ausreichend Grund den jetzt von PETA beanspruchten Platz in den Medien für weniger fragwürdige und umso gesündere Ernährungsratschläge oder offenkundig nicht mehr vorhandenes Wissen etwa bei Wildtieren zu nutzen.
Dann wäre dieser Auerhahn vielleicht noch am Leben.
Das bringt dann aber wahrscheinlich nicht ausreichend Quote.
Was PETA und andere militante Jagdgegner gegen die Jagd haben und was es mit ihren Argumenten auf sich hat, ein anderes Mal.



