BKA-Chef fordert Befugnis zum heimlichen Betreten der Wohnung
“Wir brauchen verdeckte Einbrüche, damit wir sicher sind, den richtigen Rechner zu erwischen!”
Nur die Forderung nach einem heimlichen Zutrittsrecht – DEM EINBRUCH – ist etwas Neues.
Andererseits wurde nun fast zwei Jahre behauptet, der Bundestrojaner könne ohne weiteres online implementiert werden.
Aber irgendwie ist das schon lustig!
Letzten Endes bedeutet das, dass fast zwei Jahre über eine Ermittlungsmethode gestritten, diskutiert und fabuliert wurde, ja sogar das BVerfG hiermit befasst wurde, die eben doch nicht zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet ist und damit unverhältnismäßig wäre.
Dennoch hält man tapfer daran fest, die Online-Durchsuchung einzuführen.
Soll das alles so einfach sein, dass man nun – mir nichts dir nichts – eine Grundkoordinate der umstrittenen Befugnis – die Infiltrationsart der Online-Durchsuchung – verändern kann oder soll. EINBRUCH! STAATLICHER EINBRUCH! STAATLICHER EINBRUCH zur Vorbereitung des STAATLICHEN HACKINGS!