Was militante Jagdgegner mit ISIS gemein haben
Selbstverständlich ist Mord etwas anderes als jede andere Straftat. Was dennoch allen Fanatikern und Ideologen gemein ist: Sie setzen ihre fixe Idee über die allgemein geltenden Regeln der Zivilisation, rechtfertigen damit blinden Hass und Regelverstöße jeglicher Form und schließen daraus allen Ernstes eine moralische Höherwertigkeit. Das gilt auch für militante Jagdgegner und Kampfveganer. Warum das passiert, zeigt sich dieser Tage: In allem eine gekonnte Nicht-Integration
Das wird gerne missverstanden: Natürlich kennt das Strafrecht unterschiedliche Kategorien von Straftaten. Der nicht verjährende Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung ist etwas anderes als ein Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Da vergleicht niemand Äpfel und Birnen! Aber das Strafgesetzbuch kennt nur zwei anerkannte Rechtfertigungsgründe: Notwehr und Notstand, die ausnahmsweise die Strafbarkeit entfallen lassen. Wer einen normierten Straftatbestand verwirklicht, nicht in Notwehr oder im Notstand handelt und schuldfähig ist, wird sich in der Regel für das von ihm begangene Unrecht strafrechtlich verantworten müssen. Punkt! Aus! Ende!